Mit 1. 2. 2012 wird die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 geändert (BGBl II 2012/30) und der Begriff "compliance-relevante Information" eingeführt, um damit neben den bisher schon geregelten Insider-Informationen iSd § 3 Z 1 ECV 2007 auch sonstige Informationen zu erfassen, "die vertraulich und kurssensibel" sind (§ 3 Z 1a ECV 2007). Ensprechend werden die Vorschriften über den Umgang mit und die Weitergabe von Insider-Informationen nun auf compliance-relevante Informationen ausgedehnt.