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Ruhen der Schwerarbeitspension bei Bezug einer Urlaubsersatzleistung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/54RdW 2012, 40 Heft 1 v. 24.1.2012

Erste Rsp zum vorübergehenden Wegfall der Schwerarbeitspension bei Bezug einer Urlaubsersatzleistung

APG § 4 Abs 3, § 9

Der Bezug einer Urlaubsersatzleistung aus einem vor Anfall der Schwerarbeitspension bestandenen Dienstverhältnis (hier: nach dem BUAG) führt zum vorübergehenden Wegfall der Schwerarbeitspension nach § 9 APG. Die Schwerarbeitspension soll entfallenes Erwerbseinkommen abgelten, nicht aber dem Pensionisten eine zusätzliche Leistung - hier neben dem Bezug einer Urlaubsersatzleistung - verschaffen.

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