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Antrag eines Minderheitsaktionärs auf Sonderprüfung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/32RdW 2012, 24 Heft 1 v. 24.1.2012

AktG idF vor BGBl I 2009/71: § 118 Abs 1 und Abs 2

AktG § 196 Abs 1 Z 1

Auch ein Darlehen der Gesellschaft an ihren Mehrheitsaktionär kann Gegenstand einer Sonderprüfung sein. Dass in der Folge die Sonderprüfung etwa aufgrund (allenfalls) nicht bestehender Einsichts- und Auskunftsrechte bei der anderen Gesellschaft möglicherweise keine vollständige Aufklärung zu erbringen vermag, macht sie nicht von vornherein unzulässig.

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