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SV-Verzugszinsen ab 2012 und andere Zinssätze

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2012/12RdW 2012, 2 Heft 1 v. 24.1.2012

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2012 8,88 %.

Nach dem dafür maßgeblichen Stichtag 31. 10. wurde mit 14. 12. 2011 eine weitere Senkung des Basiszinssatzes vorgenommen, die für folgende Zinssätze Auswirkungen hatte:

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