Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die in § 295 Abs 4 BAO vorgesehene Frist, innerhalb derer ein Antrag auf Aufhebung eines von einem sog "Nichtbescheid" abgeleiteten Bescheides zu stellen ist, ausreichenden Rechtsschutz gewährt. Den Anlass dazu bieten zwei Bescheide des Unabhängigen Finanzsenates (im Folgenden: UFS) vom 15. 3. 2012, RD/0013-W/12, sowie vom 23. 5. 2012, RD/0012-W/12; zu Letzterem ist bereits eine unter der Zahl B 837/12 protokollierte Beschwerde beim VfGH anhängig.