Erwerben zwei Personen jeweils eine Eigentumswohnung, um sie dem studierenden Kind des jeweils anderen fremdüblich zu vermieten, steht der Vorsteuerabzug aus den Eigentumswohnungen zu. Die Gestaltung ist nicht missbräuchlich.
Erwerben zwei Personen jeweils eine Eigentumswohnung, um sie dem studierenden Kind des jeweils anderen fremdüblich zu vermieten, steht der Vorsteuerabzug aus den Eigentumswohnungen zu. Die Gestaltung ist nicht missbräuchlich.