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VwGH: Wechselseitige Vermietung kein Missbrauch

SteuerrechtRdW 2012/790RdW 2012, 757 Heft 12 v. 17.12.2012

Erwerben zwei Personen jeweils eine Eigentumswohnung, um sie dem studierenden Kind des jeweils anderen fremdüblich zu vermieten, steht der Vorsteuerabzug aus den Eigentumswohnungen zu. Die Gestaltung ist nicht missbräuchlich.

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