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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2013

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2012/737RdW 2012, 702 Heft 12 v. 17.12.2012

Für das Jahr 2013 ist keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit 837,63 € errechnet. Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2013:

allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 837 €

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