Für das Jahr 2013 ist keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit 837,63 € errechnet. Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2013:
allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 837 €