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Berufsschutz bei Lehrabschluss im Erwachsenenalter

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/716RdW 2012, 683 Heft 11 v. 19.11.2012

Erste Rsp zur Auslegung des § 255 Abs 2 iVm Abs 2a ASVG idF des BudgetbegleitG 2011

ASVG § 255

Liegen zwischen dem Ende der Ausbildung des Versicherten und dem Stichtag für die begehrte Invaliditätspension weniger als 15 Jahre, genügt für die Erlangung des Berufsschutzes nach der Ausnahmeregelung des § 255 Abs 2 dritter Satz ASVG idF BudgetbegleitG 2011, dass zumindest in der Hälfte der Kalendermonate eine qualifizierte Erwerbstätigkeit vorliegt (zumindest aber 12 Pflichtversicherungsmonate).

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