ASVG §§ 44, 49
Im Zusammenhang mit der Nachforderung von SV-Beiträgen schließt sich der VwGH der Beurteilung des OGH an, wonach eine Ladenkassierin an einer Scanner-Kasse in einem Selbstbedienungsladen nach dem klaren Wortlaut des KollV-Handelsangestellte in Beschäftigungsgruppe 3 einzustufen ist.