ABGB § 1295
Die Ankündigung des früheren AG einer Angestellten, die bestehende Geschäftsbeziehung mit ihrem neuen AG dann einschränken zu wollen, wenn dieser die Angestellte einstelle und diese für seine Betreuung zuständig sein sollte, verstößt gegen die nachwirkende Fürsorgepflicht des AG.