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E-Commerce - Bestimmung des anwendbaren Rechts nach dem Herkunftslandprinzip

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/700RdW 2012, 666 Heft 11 v. 19.11.2012

Erste Rsp

ECG § 18 Abs 4, § 20 Abs 1, § 22

Nach welchem Recht Auskunftspflichten des Anbieters eines Dienstes der Informationsgesellschaft zu beurteilen sind, richtet sich bei internationalen Fällen innerhalb des EWR nach dem als Kollisionsregel gestalteten Herkunftslandprinzip des § 20 Abs 1 ECG. Dabei handelt es sich um eine Sachnormverweisung auf die Rechtsvorschriften des Staats, in dem sich die Niederlassung des Diensteanbieters befindet.

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