Erste Rsp: Die unter dem Regime des § 11 Abs 7 KMG aF begonnene und bei Inkrafttreten des § 11 Abs 7 KMG nF noch nicht abgelaufene Ausschlussfrist ist nach der (kürzeren) alten oder nach der (längeren) neuen Regelung zu beurteilen
ABGB § 1489
Erste Rsp: Die unter dem Regime des § 11 Abs 7 KMG aF begonnene und bei Inkrafttreten des § 11 Abs 7 KMG nF noch nicht abgelaufene Ausschlussfrist ist nach der (kürzeren) alten oder nach der (längeren) neuen Regelung zu beurteilen
ABGB § 1489