Der Europäische Gerichtshof hat jüngst in der Entscheidung C-618/10 zu den unionsrechtlichen Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer missbräuchlichen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stellung genommen. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche Auswirkungen sich daraus für das österreichische Recht, insb für die vertragliche Lückenschließung durch ergänzende Auslegung ergeben.*