Der Konsortial-Kreditvertrag des Finanzierungskonsortiums bestimmt dessen Rechtsbeziehungen zum Kreditnehmer. Der Beitrag analysiert die möglichen Ausgestaltungen des Konsortial-Kreditvertrages sowie die Fragen, ob und in welchem Umfang die Konsortialbanken dem Kreditnehmer für die Auszahlung des Kredites haften, ob und in welchem Umfang den Banken Kreditrückzahlungsansprüche zustehen und wie für diese Rückzahlungsansprüche akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten bestellt werden können.