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§ 293c BAO: Steuerwirksame Bescheidberichtigung bis zur Fehlerquelle

SteuerrechtUniv.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel, Mag. Caroline HeberRdW 2011/600RdW 2011, 565 Heft 9 v. 16.9.2011

Mit AbgÄG 2011 wurde die Durchbrechung der Rechtskraft von Bescheiden in der BAO um einen Tatbestand erweitert: § 293c BAO wird ab 1. 9. 2011 die Berichtigung von rechtswidrigen Bescheiden unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zulassen, wenn diese wegen Eintritts der allgemeinen Verjährung (§ 207 Abs 2 iVm § 208 Abs 1 BAO) bislang materiell rechtskräftig waren. Das gilt allerdings nur insoweit, als deren Unrichtigkeit Auswirkungen auf spätere Besteuerungsperioden hatte. Der konkrete Norminhalt ist auf den ersten Blick schwer zu fassen.

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