In seiner Entscheidung vom 22. 12. 2010, 9 ObA 42/10g befasste sich der OGH mit zwei Rechtsfragen des besonderen Kündigungsschutzes begünstigter Behinderter: Zum einen mit der Bedeutung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen einen rechtskräftigen Zustimmungsbescheid durch den VwGH, zum anderen mit der Reichweite des Zustimmungsbescheides bei gleichartigem anderen Kündigungsschutz, konkret aus einem Kollektivvertrag. Während seinen Ausführungen zur aufschiebenden Wirkung zuzustimmen ist, begegnet die zum zweiten Thema judizierte Schutzkumulierung von Kollektivvertrag und BEinstG (im konkreten Fall) Bedenken.