TabakG § 13a
In Gastgewerbebetrieben mit mehr als einem Gastraum unterliegt der gesamte Hauptraum dem Rauchverbot. Daran kann auch eine effektive Lüftungsanlage nichts ändern.
VwGH 29. 3. 2011, 2011/11/0035
TabakG § 13a
In Gastgewerbebetrieben mit mehr als einem Gastraum unterliegt der gesamte Hauptraum dem Rauchverbot. Daran kann auch eine effektive Lüftungsanlage nichts ändern.
VwGH 29. 3. 2011, 2011/11/0035