KO: §§ 27, 28
Zum Thema der Anfechtungsfestigkeit einer Zahlung an den Eigentumsvorbehaltsverkäufer ist dieser als Anfechtungsgegner behauptungs- und beweispflichtig.
Das Zug-um-Zug-Prinzip ist bei einer Prüfung nach § 28 KO (nunmehr: § 28 IO) nicht entscheidend.