IO §§ 74, 255
Dem in der Insolvenzdatei angegebenen Datum der Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung kann eine dem Rückschein bei Postzustellungen vergleichbare Funktion beigemessen werden. Die Bekanntmachung in der Insolvenzdatei muss keine über die Veröffentlichung der Verfahrensdaten hinausgehende Begründung enthalten.