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Offenlegung ab 2011 - keine Bedenken gegen Mindestzwangsstrafe und Bestrafung der Gesellschaft

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/561RdW 2011, 529 Heft 9 v. 16.9.2011

Erste Rechtsprechung zum neuen Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011

UGB §§ 277, 283

1. Auch die Einführung einer Mindeststrafe von 700 € und der Verhängung von Strafen gegen die Gesellschaft und den Geschäftsführer durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, hat nichts daran geändert, dass gegen die Verfassungsmäßigkeit des Zwangsstrafenverfahrens nach § 283 UGB keine Bedenken bestehen.

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