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Entschädigung für Ungemach durch Bauarbeiten auch für juristische Person als Mieterin

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/559RdW 2011, 528 Heft 9 v. 16.9.2011

Erste Rsp

MRG § 8 Abs 3

Im Rahmen der ansonsten rechtswidrigkeits- und verschuldensunabhängigen Entschädigungspflicht für wesentliche Beeinträchtigungen des Mieters durch die von ihm zu duldenden Bauarbeiten hat der Vermieter gem § 8 Abs 3 MRG auch einen ideellen Schaden (Ungemach) zu ersetzen, wenn er die Pflicht zur

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