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Namensaktie und Inhaberaktie nach dem GesRÄG 2011

WirtschaftsrechtAss.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bachner, LL.M., Ph.D. (Cambridge)RdW 2011/549RdW 2011, 511 Heft 9 v. 16.9.2011

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2011 bringt für nicht börsenotierte Gesellschaften die verpflichtende Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und für börsenotierte Gesellschaften die verpflichtende Verbriefung von Inhaberaktien in Sammelurkunden, die bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden müssen. Das Gesetz ist am 1. 8. 2011 in Kraft getreten. Dieser Beitrag untersucht die neue Rechtslage und den sich daraus ergebenden akuten Handlungsbedarf für Aktiengesellschaften.

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