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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2012

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/548RdW 2011, 510 Heft 9 v. 16.9.2011

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2012 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe:

0 - 3 Jahre

186 €

 

3 - 6 Jahre

238 €

 

6 - 10 Jahre

306 €

 

10 - 15 Jahre

351 €

 

15 - 19 Jahre

412 €

 

19 - 28 Jahre

517 €

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