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KollV-Gastgewerbe: Kein Nachtarbeitszuschlag in durchgehend geöffnetem Gastronomiebetrieb

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/546RdW 2011, 510 Heft 9 v. 16.9.2011

Zum KollV für Arbeiter im Gastgewerbe hat der OGH nun erstmals klargestellt, dass durchgehend geöffnete Gastronomiebetriebe nicht unter den Begriff des Nachtbetriebes (Pkt 9 lit b KollV) fallen und Arbeiter eines durchgehend geöffneten Casinobetriebes mit eigenem Gastronomiebereich daher keinen Anspruch auf den kollektivvertraglichen Nachtarbeitszuschlag haben, auch wenn sie überwiegend in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr beschäftigt sind.

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