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Analoge Anwendung des MRG auf die Flächenmiete zur Errichtung eines Superädifikats

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2011/542RdW 2011, 509 Heft 9 v. 16.9.2011

Die Rsp bejaht die analoge Anwendbarkeit des MRG auf die Flächenmiete zwecks Errichtung eines Superädifikats durch

Seite 509


den Mieter. Die uneinheitlich beantwortete Frage, ob nur der Kündigungsschutz oder auch andere Regelungen des MRG analog anzuwenden sind, bleibt offen. Jedenfalls sind die Voll- und Teilausnahmetatbestände nach § 1 Abs 2 ff MRG zu berücksichtigen, weshalb die Anwendung des MRG bei Vorliegen eines Teilausnahmetatbestandes nur in diesem Rahmen erfolgen könnte. OGH 25. 5. 2011, 8 Ob 83/10d.

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