In der Rechtsprechung des VwGH bisher nicht geklärt und in der Literatur umstritten ist die Frage, ob in der Körperschaftsteuer unentgeltliche Dienstleistungen als Nutzungseinlage anzusehen sind. Der VwGH hat zu dieser Frage unlängst zumindest mittelbar Stellung genommen. Danach ist im Bereich der Körperschaftsteuer eine Nutzungseinlage nicht anzunehmen.