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Steuerberater-Fachprüfung: keine Nachsicht von der Berufsanwärterzeit für Finanzbeamten

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/495RdW 2011, 470 Heft 8 v. 16.8.2011

WTBG § 14 Abs 1 Z 1 lit b, § 19 Abs 1

Einer Fachreferentin beim Finanzamt, deren bisher ausgeübte praktische Tätigkeiten nur einen Teilbereich des umfassenden Tätigkeitsfeldes des Steuerberaters abdecken, kann nicht die Nachsicht von der mindestens dreijährigen Berufsanwärterzeit bei einem Steuerberater oder anerkannten Revisionsverband für die Zulassung zur Fachprüfung für Steuerberater gewährt werden.

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