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Keine Aufklärungspflicht des Werkunternehmers über die Höhe des angemessenen Werklohns

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/489RdW 2011, 468 Heft 8 v. 16.8.2011

ABGB § 1152

Wenn im Werkvertrag weder ein Entgelt bestimmt noch Unentgeltlichkeit vereinbart ist, schuldet der Werkbesteller gem § 1152 ABGB das angemessene Entgelt. Eine Aufklärungspflicht des Werkunternehmers über die (mutmaßliche) Höhe des angemessenen Werklohns lässt sich aus den Werkvertragsregeln des ABGB nicht ableiten.

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