KBGG § 8 Abs 1 Z 2
EStG § 9
War eine Versicherte neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld selbstständig erwerbstätig und wurden ihr SV-Beiträge für vorangegangene Jahre vorgeschrieben, sind diese für die Frage, ob die Zuverdienstgrenze für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld überschritten wurde, in den Gesamtbetrag der Einkünfte einzuberechnen. Unbeachtlich ist dabei, ob in den Vorjahren für die - in ihrer Höhe damals noch unbestimmten - SV-Beiträge Rückstellungen gebildet wurden und die Nachzahlung der SV-Beiträge nun aus den aufgelösten Rückstellungen beglichen wurde. Es besteht nämlich kein sachlich stichhaltiger Grund für eine Differenzierung zwischen selbstständig erwerbstätigen Beziehern von Kinderbetreuungsgeld, die Rückstellungen für SV-Beiträge bilden, und jenen, die dies nicht können (Einnahmen-Ausgabenrechner gem § 4 Abs 3 EStG).