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Korrektur der medizinischen MdE durch Berufungsgericht nur nach Beweiswiederholung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/455RdW 2011, 425 Heft 7 v. 15.7.2011

Erste Rsp zur Frage der Zulässigkeit einer Korrektur der festgestellten medizinischen MdE allein aus rechtlichen Erwägungen durch das BerufungsG

ASVG § 203

Hat das Arbeits- und Sozialgericht erster Instanz in einem Verfahren auf Gewährung einer Versehrtenrente die medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Bezugnahme auf das medizinische Sachverständigengutachten mit einem bestimmten Prozentsatz festgestellt, ist das Berufungsgericht nicht befugt, von dieser Feststellung ohne Durchführung einer Beweiswiederholung abzugehen und die medizinische MdE mit einem anderen Wert festzustellen.

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