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Höhe des Wochengeldes bei vorherigem Bezug von Notstandshilfe

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/453RdW 2011, 424 Heft 7 v. 15.7.2011

ASVG: § 162

AlVG: § 41 Abs 1

Fällt der Beginn der Mutterschutzfrist auf einen Zeitpunkt, zu dem die Versicherte nach vorangegangenem Arbeitslosengeldbezug nur mehr Notstandshilfe bezieht, ist das Wochengeld im Rahmen einer Vergleichsrechnung nach § 41 AlVG iVm § 162 Abs 3 ASVG (Durchschnitt der letzten 13 Wochen) durch die Gegenüberstellung der um 80 % erhöhten Notstandshilfe und des einfachen - nicht ebenfalls um 80 % erhöhten - Arbeitslosengeldes zu ermitteln.

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