ASVG § 634 Abs 10
VO (EWG) 1408/71 : Art 51 Abs 1
Im Fall von ehemaligen Wanderarbeitnehmern, die neben einer österreichischen Teilpension auch eine ausländische Rente beziehen, richtet sich die Höhe der Pensionserhöhung ausschließlich nach der Höhe der österreichischen Pensionsleistung. Dadurch kann es auch zu einer Benachteiligung von Wanderarbeitnehmern gegenüber vergleichbaren AN kommen, die ihr gesamtes Erwerbsleben in Österreich verbracht haben und deren höhere Pension infolge einer gestaffelten Pensionserhöhung (hier: für 2008) prozentuell stärker erhöht wird als die geringere - unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegende - österreichische Teilpension des Wanderarbeitnehmers; eine solche mögliche Benachteiligung ist eine Folge des Fehlens eines gemeinschaftlichen Sozialversicherungssystems oder der mangelnden Vereinheitlichung der bestehenden nationalen Systeme.