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Masseunzulänglichkeit - Exekutionssperre für Masseforderung aus vorher beendetem Zielschuldverhältnis

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/428RdW 2011, 407 Heft 7 v. 15.7.2011

Erste Rechtsprechung zur Anwendung § 124a Abs 2 KO auf Forderungen aus Zielschuldverhältnissen

KO: § 124a

Eine Masseforderung aus einem Zielschuldverhältnis, das noch vor Bekanntgabe der Masseunzulänglichkeit beendet wurde, unterliegt der Exekutionssperre nach § 124a KO (nunmehr: § 124a IO), auch wenn die Durchführung dieses Zielschuldverhältnisses "zur Verwaltung und zur Verwertung der Masse geboten" war (hier: Fertigstellungsarbeiten aus einem Bauprojekt).

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