EO § 391 Abs 1, § 399 Abs 1 Z 3
ZPO § 273
Die Rechtsprechungslinie zur grundsätzlichen Unzulässigkeit eines Befreiungsbetrags bei einstweiligen Verfügungen zur Sicherung lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsansprüche ist wegen gleicher Interessenlage auch auf patentrechtliche Unterlassungansprüche zu erstrecken.