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Interzession: Feststellungsbegehren und richterliches Mäßigungsrecht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/413RdW 2011, 399 Heft 7 v. 15.7.2011

KSchG § 25d

ZPO § 228

1. Im vorliegenden Fall hat die nunmehrige Bekl die nunmehrigen Kl als Interzedenten gemahnt, und sie beabsichtigt, diese im Falle des Zahlungsverzugs mit Kreditraten als Bürgen und Zahler in Anspruch zu nehmen. Dies genügt, um ein rechtliches Interesse am vorliegenden Feststellungsbegehren zu begründen, dass die Zahlungsverpflichtung der Kl aus den Bürgschaftsverträgen nicht bestehe.

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