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Grunderwerbsteuer: Anteilsvereinigung und Missbrauch - Rechtsansicht des BMF

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/403RdW 2011, 378 Heft 7 v. 15.7.2011

In einem aktuellen Erlass gibt das BMF seine Rechtsansicht zum Erkenntnis VwGH 5. 4. 2011, 2010/16/0168, RdW 2011/389, betreffend Vermeidung der Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 GrEStG durch Treuhandgestaltung als Missbrauch iSd § 22 BAO bekannt. Da der VwGH von seiner bisherigen Rsp nicht abgegangen ist, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs 3 GrEStG nicht verwirklicht, ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs 3 GrEStG grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die bloße Treuhandschaft, die auch zivilrechtlich zulässig ist, kann keinen Missbrauch iSd § 22 BAO darstellen. Der VwGH hat jedoch zum Ausdruck gebracht, dass auch bei formalrechtlich anknüpfenden Bestimmungen des Steuerrechts die Anwendung der Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO nicht völlig ausgeschlossen ist. Diese kann jedoch nur in Einzelfällen bei speziellen Sachverhaltskonstruktionen zur Anwendung kommen. Erlass des BMF 29. 6. 2011, BMF-010206/0149-VI/5/2011.

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