Bereits im April 2011 hat das BMF eine Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG herausgegeben (Info des BMF 20. 4. 2011, BMF-010216/0018-VI/6/2011, RdW 2011/257), die nunmehr aktualisiert wurde. Neben einer Abmilderung der Meldeverpflichtungen von Privatstiftungen für die Vergangenheit wurden insbesondere Erörterungen zu potenziell Begünstigten und begünstigten Spendenempfängern neu aufgenommen. Info des BMF 21. 6. 2011, BMF-010216/0023-VI/6/2011.