vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Gebührengesetz-Valorisierungsverordnung 2011

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/401RdW 2011, 378 Heft 7 v. 15.7.2011

Zur Abgeltung der Inflation ist der BMF ermächtigt, einmal jährlich die festen Gebührensätze des § 14 GebG im Verordnungsweg zu erhöhen. Nachdem zuletzt im Jahr 2007 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde, wurden mit der neuen Gebührengesetz-Valorisierungsverordnung 2011 die Gebührensätze für zahlreiche Schriften und Amtshandlungen ab 1. 7. 2011 um durchschnittlich rund 8,5 % erhöht. Die VO ist auf alle Schriften und Amtshandlungen anzuwenden, für welche die Gebührenschuld nach dem 30. 6. 2011 entsteht. BGBl II 2011/191, ausgegeben am 27. 6. 2011.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte