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Keine Steuerbefreiung für Fernmeldeoffizier im Innendienst

SteuerrechtJudikaturRdW 2011/385RdW 2011, 375 Heft 6 v. 16.6.2011

EStG § 3 Abs 1 Z 16b

Die Vergütung, die Angehörigen des Bundesheers oder der Heeresverwaltung gem § 75 RGV für die dauernde Dienstverwendung auf einem Arbeitsplatz im Fernmeldeaufklärungsdienst gebührt, stellt keine Reiseaufwandsentschädigung dar und ist nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 16b EStG subsumierbar.

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