EStG § 3 Abs 1 Z 16b
Die Vergütung, die Angehörigen des Bundesheers oder der Heeresverwaltung gem § 75 RGV für die dauernde Dienstverwendung auf einem Arbeitsplatz im Fernmeldeaufklärungsdienst gebührt, stellt keine Reiseaufwandsentschädigung dar und ist nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 16b EStG subsumierbar.