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Pensionskassenbeiträge nicht in Abfertigung einzubeziehen

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/359RdW 2011, 352 Heft 6 v. 16.6.2011

AngG § 23

Pensionskassenbeiträge des AG sind keine Entgeltbestandteile iSd § 23 Abs 1 AngG und müssen daher für die Berechnung der Abfertigung außer Betracht bleiben (hier: Überstundenpauschale-Zuschlag nach § 66 Abs 3 der "Betriebsvereinbarung 1969", der vom AG auf Antrag des AN nicht in bar ausbezahlt, sondern in eine Pensionskasse einbezahlt wurde).

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