EO §§ 65, 187 Abs 1
IO § 81
1. In einem nach den Bestimmungen der EO geführten "reinen" Exekutionsverfahren einer Absonderungsgläubigerin wird die fehlende selbstständige Rekurslegitimation der Verpflichteten saniert, wenn die Masseverwalterin den Rekurs (hier: Revisionsrekurs) genehmigt.