ABGB §§ 933, 1096 Abs 1
MRG § 15a Abs 2
Das Zinsminderungsrecht nach § 1096 Abs 1 ABGB ist ein Gewährleistungsanspruch eigener Art, der unabhängig von den Gewährleistungsfristen des § 933 ABGB geltend gemacht werden kann.
ABGB §§ 933, 1096 Abs 1
MRG § 15a Abs 2
Das Zinsminderungsrecht nach § 1096 Abs 1 ABGB ist ein Gewährleistungsanspruch eigener Art, der unabhängig von den Gewährleistungsfristen des § 933 ABGB geltend gemacht werden kann.