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Versehrtenrente: Keine Berücksichtigung mangelhafter Sprachkenntnisse

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/305RdW 2011, 302 Heft 5 v. 16.5.2011

ASVG § 203

Bei einer Versehrtenrente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf abstrakt zu beurteilen. Dementsprechend können auch die individuellen Verhältnisse des Verletzten (hier: mangelhafte Sprachkenntnisse) grundsätzlich nicht zur Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Härtefallregelung führen.

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