Zum Arbeitnehmerbegriff iSd Arbeitsvertragsrechtes liegt eine Fülle von Judikatur und Literatur vor. Einige OGH-Entscheidungen aus neuerer Zeit erwecken dabei den Eindruck, für die Grenzziehung sei maßgeblich, ob der Beschäftiger ein wirtschaftliches Interesse an der Erbringung der Arbeitsleistung hat. Da es sich beim Begriff des Arbeitsvertrages um einen Typusbegriff handelt, hängt die Tragfähigkeit dieses Kriteriums davon ab, ob es in die generellen Abgrenzungsmerkmale eingeordnet werden kann.