ArbVG § 9 Abs 3
Liegt ein organisatorisch nicht getrennter Mischbetrieb iSd § 9 Abs 3 ArbVG vor (hier: privat betriebene Seniorenpension, in der auch Pflegeleistungen angeboten werden), verdrängt ein für die AN des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender MLT in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die AN des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden KollV.