Erbringen Arbeitnehmer während des Zeitraums der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit Arbeitsleistungen, so wird die Arbeitszeit um eine Stunde verkürzt. Welche Rechtsfolgen dies nach sich zieht, ist nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Der folgende Beitrag widmet sich diesem Problem.