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Möglichkeiten der Betriebsvereinbarung auf Unternehmensebene

ArbeitsrechtRidLG Dr. Dieter WeißRdW 2011/227RdW 2011, 226 Heft 4 v. 15.4.2011

Nach der Konzeption des ArbVG sind Betriebsvereinbarungen (BVen) grundsätzlich vom Betriebsrat (BR) bzw Betriebsausschuss (BA) - also auf der Ebene der Gruppe bzw des Betriebs - abzuschließen. In der Praxis besteht jedoch bisweilen das Bedürfnis, BVen unternehmensweit einheitlich auszuverhandeln und zu gestalten.

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