Nach der Konzeption des ArbVG sind Betriebsvereinbarungen (BVen) grundsätzlich vom Betriebsrat (BR) bzw Betriebsausschuss (BA) - also auf der Ebene der Gruppe bzw des Betriebs - abzuschließen. In der Praxis besteht jedoch bisweilen das Bedürfnis, BVen unternehmensweit einheitlich auszuverhandeln und zu gestalten.