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Haftung des Linksetzers; inkompatible Software

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/213RdW 2011, 218 Heft 4 v. 15.4.2011

ECG § 17

KartG § 5

1. Ohne vertragliche Pflichtverletzung ist die Verantwortlichkeit des Linksetzers für rechtswidrige Inhalte auf der verlinkten Website grundsätzlich nach § 17 ECG zu beurteilen. Selbst für die Haftung eines Mittäters iZm einem lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsgebot, für das die horizontale Haftungsbeschränkung des § 17 ECG nicht gilt, wird von der Rsp verlangt, dass der Linksetzer den Inhalt der über den Link erreichbaren fremden Website derart in seine eigene Website eingliedert, dass sie zu deren Bestandteil wird, insb wenn die Website des Linksetzers keine eigenen inhaltlichen Angebote enthält.

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