Erstmals hat der OGH klargestellt, dass steuerfreie Essensgutscheine iHv 4,40 € pro Arbeitstag - vorbehaltlich einer gegenteiligen vertraglichen Vereinbarung - nicht in die Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall miteinzubeziehen und auch nicht bei der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung Alt zu berücksichtigen sind. OGH 28. 2. 2011, 9 ObA 121/10z.