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Essensmarken bei Entgeltfortzahlung und Abfertigung Alt nicht einzubeziehen

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/191RdW 2011, 190 Heft 4 v. 15.4.2011

Erstmals hat der OGH klargestellt, dass steuerfreie Essensgutscheine iHv 4,40 € pro Arbeitstag - vorbehaltlich einer gegenteiligen vertraglichen Vereinbarung - nicht in die Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall miteinzubeziehen und auch nicht bei der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung Alt zu berücksichtigen sind. OGH 28. 2. 2011, 9 ObA 121/10z.

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